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Hier finden Sie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten rund um das Thema Outgoing-Mobilität und Austauschsemester im Ausland. Weitere Fragen werden im FAQ der Global Student Experience beantwortet.
Im Rahmen des SEMP-Programms ist es möglich, einen Austauschaufenthalt von bis zu 12 Monaten auf jeder Studienstufe (Bachelor, Master, Doktorat) zu verbringen. Zusätzlich dazu können Summer Schools besucht oder internationale Praktika absolviert werden. Studierende, die sich zum ersten Mal auf einen Austauschplatz bewerben, haben Vorrang vor Bewerber:innen, die bereits einen Austausch absolviert haben.
In der Mobilität gibt es die folgenden Kategorien von Abkommen:
Nein, ein Austausch ist nur möglich, wenn für Ihr Studium noch ECTS-Punkte angerechnet werden können.
Grundsätzlich ja. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass Sie parallel dazu auch Module an der Gastuniversität besuchen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall frühzeitig mit der Mobilitätskoordination und Ihrer Betreuungsperson am IPZ in Verbindung.
Akademische Kurzprogramme können grundsätzlich an den Abschluss angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist es, dass Sie die Anerkennung im Einzelfall vorab mit der Mobilitätskoordination am IPZ absprechen und nach Besuch der Summer / Winter School ein offizielles Transcript of Records vorlegen können.
Es ist grundsätzlich nicht möglich Sprachkurse an den Abschluss anrechnen zu lassen.
Für Bachelor-Studierende eignet sich besonders das zweite Studienjahr für den Austausch. Das erste Studienjahr muss am IPZ absolviert werden. Auch im dritten Studienjahr können Sie unter Umständen einen Studierendenaustausch einplanen. Für Master-Studierende bieten sich das 3. und 4. Semester für ein Auslandsemester an. Alle Pflichtveranstaltungen müssen grundsätzlich am IPZ absolviert werden. Die Bewerbungsfrist ist sowohl für das kommende Herbstsemester als auch für das nachfolgende Frühjahrssemester jeweils der 15. Januar. Zwischen 1. Juni – 15. Juli ist eine Bewerbung auf Restplätze für das nachfolgende Frühjahrssemester möglich.
Die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung zur Outgoing-Mobilität des IPZ zu Beginn des Herbstsemesters sowie an den GSE Global Experience Talks wird empfohlen. Hier ist es möglich, allgemeine Fragen zu stellen und weiterführende Informationen zu erhalten.
Das Suchportal der Global Student Experience zeigt alle verfügbaren Austauschoptionen an. Eine Übersicht über alle Partneruniversitäten bietet die Karte des IPZ.
Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Webseite der Global Student Experience.
Studierende, die einen Austausch innerhalb Europas im Rahmen des SEMP-Austauschprogramms machen, erhalten in der Regel einen Zuschuss zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten zugesprochen. Studierende die einen Austausch via Gesamtuniversitärem (GU)- oder Fakultätsabkommen planen, finden alle aktuellen Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten auf dieser Webseite der Global Student Experience.
Das Bewerbungstool Mobility Online ist jeweils vom 1. November bis 15. Januar offen. Im Sommer erfolgt jeweils noch eine zweite Bewerbungsrunde auf die verbliebenen, offenen Plätze vom 1. Juni bis 15. Juli.
Alle Bewerbungen müssen elektronisch über das Mobility Online Bewerbungstool (MobOn) eingereicht werden. Dort sind alle Dokumente hochzuladen. Das Bewerbungstool ist für Bewerbungen für das nachfolgende akademische Jahr ab dem 1. November offen. Die Zuteilung der Austauschplätze erfolgt erst nach dem Bewerbungsschluss am 15. Januar. Eine Bewerbung von 1. Juni – 15. Juli ist für Restplätze des nachfolgenden Frühjahrssemesters ebenfalls nur über MobOn möglich.
Im Mobility Online (MobOn) können unabhängig von der Art des Mobilitätsabkommens drei Prioritäten (Wunschuniversitäten) ausgewählt werden. Der generelle Bewerbungsablauf im MobOn unterscheidet sich dabei nicht.
Siehe Webseite der Global Student Experience. Bei einer Bewerbung auf SEMP / Fakultätsabkommen sind die gleichen Unterlagen einzureichen.
Wir empfehlen für jede Priorität ein separates Motivationsschreiben zu verfassen oder alternativ auf alle drei Prioritäten innerhalb eines Schreibens detailliert einzugehen. Da es im Mobility Online (MobOn) nur ein Upload-Feld für das Motivationsschreiben gibt, müssen Sie alles in einem (mehrseitigen) PDF zusammenfassen und hochladen.
Gute Kenntnisse in der Unterrichtssprache werden für den Mobilitätsaufenthalt vorausgesetzt. Bei der Bewerbung um einen Austauschplatz sind die entsprechenden Sprachkenntnisse zu belegen (z. B. Maturazeugnis, zweite Muttersprache, etc.). Alle bereits erworbenen relevanten Sprachnachweise (z. B. gültige TOEFL-, IELTS- oder Cambridge-Zertifikate) können ebenfalls hochgeladen werden. Hat eine Partneruniversität einen Nachweis über ein höheres Sprachniveau (C1) als Zulassungsbedingung definiert oder akzeptiert sie nur gewisse Zertifikate liegt es in der Verantwortung der Bewerber:in, diese rechtzeitig vorweisen zu können. Gute Kenntnisse der Landessprache sind von Vorteil. Notwendige Sprachtests müssen allenfalls bereits im Semester vor der Bewerbungsfrist abgelegt werden.
Für eine entsprechende Bestätigung senden Sie Ihre Sprachnachweise (z. B. Sprachstandbescheinigung vom Sprachenzentrum der UZH) per E-Mail an die Mobilitätskoordination des IPZ: mobility@ipz.uzh.ch.
Auf der Webseite der Global Student Experience ist es eine Vorlage für einen provisorischen Studienplan zum Download verfügbar. Es ist für jede Priorität ein separater Studienplan zu erstellen. Bei der Erstellung eines Studienplans ist es wichtig, dass Bewerber:innen sich mit dem Studienangebot der Partneruniversität auseinandergesetzt und sich über die Anrechnungsmöglichkeiten informiert haben.
Die Nominierungen werden von März bis ca. Ende Juni durch die Mobilitätskoordination am IPZ und das Outgoing-Team der Global Student Experience vorgenommen. Die Nominierungsfenster und -fristen variieren je nach Partneruniversität. Für das nachfolgende Frühlingssemester kann zum Teil erst im Spätsommer nominiert werden. Nach erfolgter Nominierung erhalten die Studierenden eine Bestätigung per E-Mail.
Ja, unbedingt! Die Auswahlkriterien für SEMP- und Fakultätsabkommen gelten für alle Bewerbungen. Sollte eine Zuteilung für die erste Priorität nicht möglich sein, wird automatisch eine Zuteilung für die zweite und dritte Priorität geprüft.
Die Annahme des Austauschplatzes ist bindend. Es kann kein bereits akzeptierter Platz für einen anderen eingetauscht werden. Nur bei triftigen Gründen (z. B. krankheitsbedingt) kann das Mobilitätssemester abgesagt werden. Kontaktieren Sie in so einem Fall schnellstmöglich die Mobilitätskoordination des IPZ mobility@ipz.uzh.ch, das Team der Global Student Experience outgoing@int.uzh.ch und die zuständige Koordination der Partneruniversität. Je nach Zeitpunkt der Absage kann der Platz jedoch nicht wieder besetzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Verschiebung des Mobilitätssemesters unter gewissen Bedingungen möglich, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Bei Bewerbungen für gesamtuniversitäre und fächerübergreifende Abkommen entscheidet das Team der Global Student Experience über die Zuteilung. Bei SEMP und fachspezifischen Abkommen versucht die Mobilitätskoordination des IPZ allen geeigneten Bewerber:innen einen Austauschplatz zuzuteilen. Dabei wird nach der Reihenfolge der angegebenen Prioritäten vorgegangen. Falls sich mehr Bewerber:innen für eine Partneruniversität interessieren als Plätze verfügbar sind, kann in den meisten Fällen dennoch allen ein Austauschplatz von der zweiten oder dritten Priorität angeboten werden.
Sollte das Platzangebot bzw. die Platzzuteilung einen Fehler beinhalten (z. B. falsches Semester) bitten wir die Bewerber:innen das Angebot nicht abzulehnen, sondern zuerst mit der Global Student Experience outgoing@int.uzh.ch Kontakt aufzunehmen. Wenn das Platzangebot abgelehnt wurde, sind Änderungen aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Ja, die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ist in den meisten Fällen fristgerecht möglich. Studierende, die sich direkt nach der Mobilität für den Abschluss anmelden wollen, sollten dies unbedingt vorgängig mit der Mobilitätskoordination des IPZ besprechen. Das Dekanat der Philosophischen Fakultät muss die Leistungen bis zur Frist zur Anmeldung des Abschlusses (15. März bzw. 15. Oktober) anerkannt haben, damit alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, sollte die Anrechnungsvereinbarung, die auf Basis des offiziellen Transkripts erstellt wird, demnach bis Ende Februar bzw. Ende September finalisiert werden.
Studierende müssen sich selbstständig über die geltenden Fristen und Modalitäten der Modulbuchung an der Partneruniversität informieren. Dabei sind die Zulassungsbeschränkungen und erforderlichen Sprachkenntnisse zu beachten. Die mögliche Anrechenbarkeit wird vorgängig mit der Mobilitätskoordination des IPZ auf Basis der vollständig ausgefüllten Studienplanungstabelle sowie der detaillierten Kursbeschreibungen besprochen.
Nein. Das Learning Agreement dient grundsätzlich der Klärung, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen für Ihr Studium am IPZ angerechnet werden können und ist eine Voraussetzung dafür, das SEMP-Stipendium zu erhalten. Die Anrechenbarkeit der Leistungen wird allerdings ausschliesslich mittels der Anrechnungsvereinbarung bestätigt, die nach dem Abschluss der Mobilität auf Basis des offiziellen Transkripts erstellt wird. Das Learning Agreement ist somit keine bindende Anrechnungsbestätigung.
Studierende haben bis 14 Tage nach Beginn des Auslandssemesters Zeit, das von der Mobilitätskoordination des IPZ und der verantwortlichen Person an der Gastuniversität unterschriebene Learning Agreement auf Mobility Online hochzuladen. Falls sich in Ausnahmefällen nach Ablauf dieser Frist etwas an den belegten Kursen ändern sollte, kann nochmals eine aktualisierte Version eingereicht werden.
Alle Mobilitätsstudierenden der Philosophischen Fakultät müssen nach Absolvieren ihres Mobilitätssemesters eine Anrechnungsvereinbarung abschliessen. Darin wird die Anrechenbarkeit der einzelnen Module verbindlich festgehalten. Die Vereinbarung wird auf Basis des Transkripts gemeinsam mit der Mobilitätskoordination des IPZ erstellt und danach an das Studiendekanat weitergeleitet. Die abschliessende Entscheidung über die Anrechnung der Leistungen und die Umrechnung der Noten liegt beim Dekanat.
Auf der Webseite der Global Student Experience finden Sie dazu mehr Informationen. Oftmals werden Links und Adressen von der Partneruniversität zur Verfügung gestellt.
Die Erfahrungsberichte finden Sie im Mobility Suchportal.