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Ausserbetriebnahme von ICT-Arbeitsplatzmaterial

Grundsätzliches

  • Die IT-Geräte, die durch Mittel aus den Abteilungen (IK, BK und Drittmittel) beschafft wurden, gehören der Universität Zürich.
  • Die Ausserbetriebnahme eines IT-Gerätes erfordert in jedem Fall die schriftliche Genehmigung des Forschungsbereichsleitenden.
  • Ein Verkauf ist nur möglich, wenn das IT-Gerät an der UZH nicht mehr verwendet werden kann und mindestens 5 Jahre alt ist.
  • Der Verkaufspreis wird vom IPZ IT-Support festgelegt.

Ausserbetriebnahme: Abgabe und Verkauf an Private

Für den Verkauf von IT-Arbeitsplatzgeräten an private Personen sind folgende Schritte
eigenverantwortlich von den Betroffenen durchzuführen:

  1. Das Formular "Hardware - Privatverkauf" vollständig ausfüllen und einreichen.
    WICHTIG: Mit abschicken des Formulars bestätigen sie, dass sie dieses Merkblatt gelesen und alle darin verlangten Massnahmen treffen werden. Bei Missbräuchen kann der Sicherheits- oder Rechtsdienst der Universität Zürich involviert werden.
  2. Aus dem Formular wird ein Ticket generiert, das von uns geprüft wird, um festzustellen, ob das Gerät an private Personen abgegeben werden kann. Bitte auf eine Bestätigung von uns warten.
  3. Nach Erhalt einer Bestätigung von uns muss das Gerät persönlich vorbeigebracht werden:
    Przemyslaw Schmidt oder Daniele Azzarito
    AFL H 348
  4. Das Gerät wird von uns ordnungsgemäss zurückgesetzt, was bedeutet, dass alle Daten und UZH-Lizenzen gelöscht und das Gerät neu konfiguriert wird. (Werkseinstellung)
  5. Abschliessend wird das Gerät an die betreffende Person zurückgegeben und kann von ihr privat genutzt werden.

Hardware - Privatverkauf

Angaben zur antragstellenden Person

z.B. Notebook, MacBook, Monitor, usw.

Privatadresse der Käuferin / des Käufers