Ausserbetriebnahme von ICT-Arbeitsplatzmaterial
Grundsätzliches
- Die IT-Geräte, die durch Mittel aus den Abteilungen (IK, BK und Drittmittel) beschafft wurden, gehören der Universität Zürich.
- Die Ausserbetriebnahme eines IT-Gerätes erfordert in jedem Fall die schriftliche Genehmigung des Forschungsbereichsleitenden.
- Ein Verkauf ist nur möglich, wenn das IT-Gerät an der UZH nicht mehr verwendet werden kann und mindestens 5 Jahre alt ist.
- Der Verkaufspreis wird vom IPZ IT-Support festgelegt.
Ausserbetriebnahme: Abgabe und Verkauf an Private
Für den Verkauf von IT-Arbeitsplatzgeräten an private Personen sind folgende Schritte
eigenverantwortlich von den Betroffenen durchzuführen:
- Das Formular "Hardware - Privatverkauf" vollständig ausfüllen und einreichen.
WICHTIG: Mit abschicken des Formulars bestätigen sie, dass sie dieses Merkblatt gelesen und alle darin verlangten Massnahmen treffen werden. Bei Missbräuchen kann der Sicherheits- oder Rechtsdienst der Universität Zürich involviert werden. - Aus dem Formular wird ein Ticket generiert, das von uns geprüft wird, um festzustellen, ob das Gerät an private Personen abgegeben werden kann. Bitte auf eine Bestätigung von uns warten.
- Nach Erhalt einer Bestätigung von uns muss das Gerät persönlich vorbeigebracht werden:
Przemyslaw Schmidt oder Daniele Azzarito
AFL H 348 - Das Gerät wird von uns ordnungsgemäss zurückgesetzt, was bedeutet, dass alle Daten und UZH-Lizenzen gelöscht und das Gerät neu konfiguriert wird. (Werkseinstellung)
- Abschliessend wird das Gerät an die betreffende Person zurückgegeben und kann von ihr privat genutzt werden.