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Gegnern der schweizerischen Neutralität ist ein eigenartiges Argument eingefallen: Die Haager Konvention von 1907, die das Neutralitätsrecht regelt, sei nicht mehr gültig, weil es damals noch kein völkerrechtliches Gewaltverbot zwischen Staaten gegeben habe. Was ist von diesem Argument zu halten? Hält es einer fundierten Prüfung stand? Was kann davon für die schweizerische Neutralität abgeleitet werden?
Das «V. Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs» stammt tatsächlich aus einer Zeit, als es noch kein völkerrechtliches Gewaltverbot gab. Dieses wurde erst mit der Uno-Charta von 1945 verankert - auch hier finden sich allerdings zwei wichtige Ausnahmen: die Selbstverteidigung (Art. 51) und die Ermächtigung zum Gewalteinsatz (Kapitel VII), die vom Sicherheitsrat beschlossen werden muss.
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