Studierende, die für Hilfsarbeiten betr. Forschung und Lehre eingesetzt werden.
Hilfsassistierende mit Bachelor können sowohl im Monatslohn als auch im Stundenlohn angestellt werden.
Für pauschale Auszahlungen von kleinen Beträgen z.B. bei sehr kurzer Einsatzdauer stehen Pauschalzahlungsanweisungen und Tutoratsauzahlungen zur Verfügung.