Die Grundeinreihung erfolgt mit Hochschulabschluss und mit Promotion (Doktorat), eventuell erhöhte Verantwortung, mehr als 2 unterstellte Mitarbeitende, besondere Sachverantwortung oder Aufgaben z.B. Stellvertretung einer oder eines Vorgesetzten oder - als Teilaufgabe - Leitung der Administration.
Allgemein:
- Anstellung befristet
- längstens 3 Jahre
- Verlängerungsmöglichkeit um jeweils bis zu 3 Jahre bis max. 9 Jahre möglich (§ 15 Abs. 3 PVO-UZH)
- Die Anstellungszeit als Postdoktorand/in wird an die Zeit als Oberassistierende angerechnet. Eine Postdoktorierenden- mit nachfolgender Oberassistierenden-Anstellung kann längstens 9 Jahre dauern.
Die Aufgaben der Oberassistierenden umfassen:
- selbständige Durchführung von Forschungsprojekten
- Drittmitteleinwerbung
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre und weiteren Lehrstuhlaufgaben
- Mitbetreuung von Masterarbeiten und Dissertationen
- Durchführung eigener Lehrveranstaltungen
- Leitung einer Forschungsgruppe
- Erwerb von HR- und Managementkompetenzen
Stand 01.01.2024