Anstellungen / Assistierende

Assistierende sind auf Qualifikationsstelle mit Rahmenpflichtenheft angestellt. Neben dem Erstellen der Doktorarbeit gemäss dem Rahmenpflichtenheft der jeweiligen Fakultät auch Mitarbeit in Lehre und Forschung vorgesehen, ggf. Mitarbeit bei weiteren Lehrstuhlaufgaben so lange qualifikationsrelevant. Die Finanzierungsquelle sind kantonale Mittel am Lehrstuhl.  

Info

Grundeinreihung mit Hochschulabschluss/Master jedoch ohne Promotion (Doktorat).
Bei einem Neueintritt gilt als Einstiegssalär immer die Lohnstufe 03, unabhängig von allfälligen Berufsjahren. Es werden keine Berufsjahre angerechnet.

 Allgemein:

  • Mindest-Beschäftigungsgrad: 60% am IPZ ab 01.01.2024 (UZH Richtlinien können abweichen)
  • Anstellung befristet
    • 3 Jahre als Regel
    • Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr bis insgesamt 6 Jahre möglich (§ 15 PVO-UZH), die Jahre als Doktorierende und Assistierende werden addiert, unabhängig von der Finanzierungsquelle
  • Anstellungszweck: Promotion (§ 10 c Abs. 2 UniO), Immatrikulation zwingend

Sobald die Promotionsurkunde vorliegt und die Anstellung weiterläuft, muss zwingend ein Funktionswechsel zur/zum Postdoktorandin/Postdoktoranden (neue Richtposition) vorgenommen werden.

Informationen zu den neuen Anstellungsbedingungen für Doktorierende und Assistierende finden Sie hier:

Reglement_Rahmenpflichtenhefte_Assistierende-Doktorierende

Fragen und Antwort für Doktorierende und Assistierende

Stand 01.01.2024