Anstellungen / Doktorierende

Doktorierende sind auf Qualifikationsstellen mit Rahmenpflichtenheft angestellt. Die Finanzierungsquelle einer Doktorierendenstelle ist hauptsächlich ein Drittmittel.  

Hauptbestandteil der Arbeitszeit ist das Erstellen der Doktorarbeit, gemäss der Rahmenpflichtenhefte der jeweiligen Fakultät. Für qualifikationsrelevante Zusatzaufgaben kann ein höherer Beschäftigungsgrad gewählt werden. 

Info

Die Doktorandenansätze richten sich nach den Vorgaben des SNF (auch bei anderer Finanzierungsquelle). 

Doktorandenansätze gestützt auf die Lohnbandbreite des SNF (Monatslohn x12)

  1. Jahr CHF 49'854.85 
  2. Jahr CHF 51'444.65 
  3. Jahr CHF 53'034.40 und folgende

Neu gilt ab 1.1.2024: Die Ansätze gelten für einen Beschäftigungsgrad von 80%.

Die Doktorierenden-Anstellung kann mit entsprechend höherem Lohn auch bis zu 100% betragen, jedoch nicht weniger als 80%. Der Doktorierendenjahreswechsel erfolgt ausschliesslich auf den 1. des Eintrittsmonats (auch bei untermonatigen Eintritten). 

Allgemein:

  • Anstellung befristet
    • 3 Jahre als Regel
    • Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr bis insgesamt 6 Jahre möglich (§ 15 Abs. 1 PVO-UZH).
      • Die Jahre als Doktorierende und Assistierende werden addiert, unabhängig von der Finanzierungsquelle
  • Anstellungszweck: Promotion (§ 10 c Abs. 2 UniO), Immatrikulation zwingend

Sobald die Promotionsurkunde vorliegt und die Anstellung weiterläuft, muss zwingend ein Funktionswechsel zur/zum Postdoktorandin/Postdoktoranden (neue Richtposition) vorgenommen werden. 

Für weitere Informationen: https://www.graduates.uzh.ch/de.html

Stand 01.01.2024