Die Doktorandenansätze richten sich nach den Vorgaben des SNF (auch bei anderer Finanzierungsquelle).
Doktorandenansätze gestützt auf die Lohnbandbreite des SNF (Monatslohn x12)
- Jahr CHF 49'854.85
- Jahr CHF 51'444.65
- Jahr CHF 53'034.40 und folgende
Neu gilt ab 1.1.2024: Die Ansätze gelten für einen Beschäftigungsgrad von 80%.
Die Doktorierenden-Anstellung kann mit entsprechend höherem Lohn auch bis zu 100% betragen, jedoch nicht weniger als 80%. Der Doktorierendenjahreswechsel erfolgt ausschliesslich auf den 1. des Eintrittsmonats (auch bei untermonatigen Eintritten).
Allgemein:
- Anstellung befristet
- 3 Jahre als Regel
- Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr bis insgesamt 6 Jahre möglich (§ 15 Abs. 1 PVO-UZH).
- Die Jahre als Doktorierende und Assistierende werden addiert, unabhängig von der Finanzierungsquelle
- Anstellungszweck: Promotion (§ 10 c Abs. 2 UniO), Immatrikulation zwingend
Sobald die Promotionsurkunde vorliegt und die Anstellung weiterläuft, muss zwingend ein Funktionswechsel zur/zum Postdoktorandin/Postdoktoranden (neue Richtposition) vorgenommen werden.
Für weitere Informationen: https://www.graduates.uzh.ch/de.html
Stand 01.01.2024